Betriebskosten

Die Betriebskosten in der Abrechnung müssen für den Laien nachvollziehbar und verständlich sein. Die Betriebskosten in der Abrechnung sollten also so ausführlich und erklärend aufgeführt sein, dass zumindest die auf den Mieter berechneten Beträge von dem Mieter selbst nachvollzogen werden können.

 

Anhaltspunkt für eine falsche Nebenkostenabrechnung kann auch die Höhe der Nebenkosten sein.

 

Für die in Berlin durchschnittlich anfallenden Betriebskosten wurde eine Betriebskostenübersicht erstellt. Die dort aufgeführten Werte der Betriebskosten sind zwar nicht verbindlich, geben jedoch über die Höhe der Nebenkosten Aufschluss. 

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, mit der Betriebskostenübersicht

die Höhe Ihrer Betriebskosten und der Heizkosten zu überprüfen.


 

Für Berlin lag der Mittelwert der Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2013 bei 1,69 € und bei den Heizkosten bei 1,08 € je Quadratmeter, laut Betriebskostenübersicht 2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

Gemäß der Betriebskostenverordnung gehören im Mietrecht zu den Betriebskosten nicht:

  • die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht,
  • der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit,
  • die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Gebäudeführung (Verwaltungskosten);
  • die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltung- und Instandsetzungskosten).



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