Heizkosten

 

Nach der Heizkostenverordnung müssen Heizkosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

 

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bedeutet jedoch nicht, dass der Verbrauch des einzelnen Mieters zu 100% auf ihn umgelegt wird.

 

Nach der Heizkostenverordnung geschieht bei der Heizkostenabrechnung die Berechnung der verbrauchsabhängigen Heizkosten nur zu 50 bis 70%. Die restlichen Heizkosten werden dann bei der Heizkostenabrechnung nach der vorhandenen Heizfläche umgelegt unabhängig von dem individuellen Verbrauch bei den Heizkosten.

 

Die Heizkosten müssen ordnungsgemäß ermittelt und jährlich abgerechnet werden. 

 

Bei einer Heizkostenabrechnung besteht für den Mieter oft das Problem, dass diese für den Laien nicht prüfbar ist.

 

Eine professionelle Prüfung der Heizkostenabrechnung kann daher bei ungewöhnlich hohen Heizkosten oder Auffälligkeiten nur angeraten werden.

 

Zum Vergleich: Für Berlin lag der Mittelwert bei den Heizkosten im Abrechnungsjahr 2009 bei 1,04 € je Quadratmeter, laut Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

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Mit dem Heizkostenrechner können Sie den Energieverbrauch Ihrer Wohnung berechnen.

 

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